Abschlussveranstaltung der LAG SELBSTHILFE NRW e. V. „Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen stärken!“

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am 11. März 2016 in Essen

 

 

Teilnehmer der Abschlussveranstaltung der LAG SELBSTHILFE NRW (11.03.16 Essen)  aus Münster (KIB, KSVM, LAG sowie weitere örtliche Selbsthilfe-Initiativen)

 

Die Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen Nordrhein-Westfalen, Frau Geesken Wörmann, begrüßte zunächst die zahlreichen Teilnehmer der Fachtagung. Sie wies darauf hin, dass nunmehr der Abschlussbericht vorliege.

Das Gesamtbild der Untersuchung zeige, dass im Hinblick auf eine inklusive Gesellschaft ein wesentlicher Handlungsbedarf bestehe. So werden neben der Analyse der Partizipationsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene in NRW die flächendeckende nachhaltige Stärkung sowie Förderung der Selbsthilfe klar definiert.

Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales NRW, Rainer Schmeltzer, verdeutlichte in seiner Rede, dass die Form der Beteiligung und Organisation der Selbsthilfe sich hierzulande sehr unterschiedlich entwickelt hat und deshalb sein Haus beabsichtigt, ein Netzwerk aufzubauen und dazu in allen Regierungsbezirken Kompetenzzentren einzurichten. Er hoffe, dass die heutige Veranstaltung der Auftakt dafür sei, dass sich alle Beteiligten vorbehaltlos einbringen, denn es sei notwendig, die Mitbestimmung zu instrumentalisieren. Es gelte "nicht mehr das Ob, sondern das Wie", wobei er darauf hinwies, dass eine wirksame Interessenvertretung einen speziellen lokalen Charakter entwickeln sollte, der auch die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.

Anschließend stellte Prof. Dr. Albrecht Rohrmann, Universität Siegen, Zentrum für Planung und Evaluation sozialer Dienste (ZEP), der die wissenschaftliche Begleitung des dreijährigen Projekts betreute, die zentralen Ergebnisse anhand einer Power-Point-Präsentation vor.

Frau Annette Schlatholt und Daniele Eschkotte (LAG Selbshilfe NRW) erläuterten die Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Projekts, und sie betonten, dass eine wirksame Interessenvertretung politisch, repräsentativ, eigenaktiv sowie selbstbewußt, aber auch gegebenenfalls konfrontationsbereit arbeiten muß. Folgerichtig sei es deshalb, dass als Grundlage für basisorientierte  Partizipation von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen - als elementares Bürgerrecht - für Gremien wie z. B. Inklusionsräte bzw. -ausschüsse die Verankerung in der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung zwingend sei.

In der abschließenden lebhaften Podiumsdiskussion artikulierten insbesondere die Sprecher der Landtagsfraktionen NRW ihre Modelle zur Verbesserung der Vertretungsmöglichkeiten von Selbsthilfeorganisationen, insbesondere im  Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die KSVM wurde durch Herrn Dr. Gerhard Bonn vertreten.