Sechs Forderungen der LSV NRW zum neuen Pflegestärkungsgesetz

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Die Kommunale Seniorenvertretung Münster ist Mitglied in der Landesseniorenvertretung NRW (LSV) und unterstützt ausdrücklich die Forderungen der LSV zum neuen Pflegestärkungsgesetz. Im folgenden veröffentlichen wir daher eine aktuelle Pressemeldung der LSV zu dem Thema:


"Verbesserungen müssen bei Betroffenen auch ankommen


Ob das 2017 in Kraft tretende Pflegestärkungsgesetz II seinen Namen zu Recht trägt, darüber diskutieren derzeit viele Betroffene und Interessensvertreter. Auch die Mitglieder der Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) machen sich intensiv mit den Veränderungen vertraut. „Unser Fazit bisher sieht den positiven Ansatz, ein umfassenderes, ganzheitliches Verständnis von Pflegebedürftigkeit zu verankern“, sagt die LSV Vorsitzende Gaby Schnell.


Langjährige Forderungen der LSV sind ebenfalls erkennbar umgesetzt: Das neue Gesetz schafft eine stärkere Differenzierung beim Pflegebegriff unter Berücksichtigung demenzieller und psychischer Erkrankungen im Alter, und es stärkt besonders die ambulante Pflege. Dennoch gibt es auch Kritik aus den Reihen der Seniorenvertretungen in NRW. „Denn insgesamt wird es nicht mehr Geld geben für die Pflege, sondern das bisherige Budget wird anders aufgeteilt“, zeigt sich Gaby Schnell enttäuscht, dass diese Umverteilung absehbar vor allem zulasten der stationären Pflege gehen werde. „Die brauchen wir aber genauso wie die ambulante Betreuung in der eigenen Wohnung pflegebedürftiger Menschen“. Weiterer deutlich formulierter Kritikpunkt ist die mangelnde Transparenz bei Einstufung und Gewichtung der neuen fünf Pflegegrade: „Die erschließen sich allein Experten!“.
Der LSV-Vorstand hat deshalb sechs Forderungen formuliert, die in die Diskussion der Mitgliedervertretungen, in die Öffentlichkeit und in den Umsetzungsprozess des Gesetzes einfließen sollen und den Blick auf Schwachstellen des neuen Gesetzes lenken wollen.


Die sechs Forderungen:
1. Mögliche Verbesserungen müssen bei den Betroffenen ankommen. Die Verbesserungen durch die Änderungen im Beurteilungsverfahren und die Erhöhung der Beiträge dürfen nicht zu weniger Pflegepersonal und noch weniger Pflegezeit für den einzelnen Pflegebedürftigen führen.


2. Ausbau und Qualitätssteigung der Pflegeberatung zu einer unabhängigen und aufsuchenden Institution muss unter Verantwortung der Kommune sichergestellt werden.


3. Würdige Pflege ambulant wie stationär muss mit gleicher Qualität möglich sein. Die ambulante Pflege, die häuslichen Unterstützungsmaßnahmen sowie die Quartiersentwicklung muss dafür nach Ansicht der LSV quantitativ und qualitativ weiterentwickelt werden.


4. Quartiersentwicklung ist kommunale Daseinsvorsorge, die von den Kranken- und Pflegekassen, auch mithilfe des Stadtteilmanagements (Quartierskümmerer), unterstützt werden muss.


5. Die Inklusion für alte Menschen mit Behinderung soll auch bei der sozialen Teilhabe gelten.


6. Schließlich sollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der kommunalen Seniorenvertretungen auch auf diesem Feld gestärkt und ausgebaut werden.


Diese Forderungen bei der Diskussion des künftigen Gesetzes vor Augen zu haben, empfiehlt der LSV-Vorstand seinen Mitgliedern. Denn, so Gaby Schnell: „Seniorenvertretungen müssen immer auch politisch argumentieren und eine menschenwürdige Pflege und soziale Teilhabe von pflegebedürftigen und/oder behinderten Menschen thematisieren und einfordern“.


Gaby Schnell
Vorsitzende der Landesseniorenvertretung NRW"