Die Kommunale Seniorenvertretung entsendet ein Mitglied in den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung – kurz ASS – als so genannten Sachkundigen Einwohner.

Der ASS hat folgende Beratungszuständigkeiten:

  • Raum-, Landes-, Regionalplanung, Regionalentwicklung
  • Stadtplanung
  • Bauleitplanung
  • Mitwirkung bei der Landschaftsplanung
  • Stadtentwicklungsplanung
  • Stadtgestaltung und Denkmalpflege
  • Wohnstandortentwicklung
  • Baulandentwicklung einschließlich Baulandprogramm
  • Stadterneuerung
  • räumliche Entwicklung des Wirtschaftsstandortes
  • Einzelhandelskonzept
  • Vermessungs- und Katasterwesen

Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner werden auf Vorschlag der Kommunalen Seniorenvertretung durch den Rat entsandt. Sie können sich zu Wort melden und beispielsweise Fragen an die Verwaltung stellen, aber sie haben nur eine beratende Stimme und kein Stimmrecht. Als Sachkundiger Einwohner nimmt man sowohl am Öffentlichen Teil der Sitzung als auch am Nicht-Öffentlichen Teil der Sitzung teil. Für den KSVM-Vertreter sind natürlich die für Seniorinnen und Senioren relevanten Themen von besonderem Interesse.