Die Kommunale Seniorenvertretung entsendet ein Mitglied in den Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft – kurz: AWLFW – als so genannten Sachkundigen Einwohner.

Der AWLFW hat folgende Beratungszuständigkeiten:

  • Liegenschaftsangelegenheiten
  • Immobilienwirtschaftliche Steuerung, Strategisches Flächenmanagement bei der Bereitstellung und Bewirtschaftung bebauter und unbebauter Immobilien
  • Angelegenheiten des Wohnens und der Wohnraumversorgung  / Handlungsprogramm Wohnen Festlegung allgemeiner Ziele des Wohnens und der Wohnraumversorgung(strategische Wohnraumentwicklung)
  • Haushalts- und allgemeine Finanzangelegenheiten / Haushaltsplan einschließlich der erforderlichen Nachtragshaushalte sowie der jährlichen Finanzplanung und des Investitionsprogrammes / Unterjährige Haushaltsentwicklungen / Finanzberichte / Vorlagen, die einen Finanzbezug haben und die nicht durch im beschlossenen Haushaltsplan veranschlagte Haushaltsansätze gedeckt sind
  • Gebührensatzungen
  • Berichte zum kommunalen Anlagen- und Schuldenmanagement
  • Beteiligungsangelegenheiten / Public Corporate Governance Kodex für den Gesamtkonzern Stadt Münster / gesellschaftsrechtliche Entwicklung einzelner Gesellschaften / Handlungsempfehlungen zu einzelnen Gesellschaften bzw. in ihrer Gesamtheit an den Rat, soweit dies im städtischen Gesamtinteresse liegt und aus vorgenannten Informationen ableitbar ist
  • Wirtschaftspolitische Grundsatzfragen
  • Strategische und räumliche Entwicklung des Wirtschafts- und Einzelhandelsstandort

Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner werden auf Vorschlag der Kommunalen Seniorenvertretung durch den Rat entsandt. Sie können sich zu Wort melden und beispielsweise Fragen an die Verwaltung stellen, aber sie haben nur eine beratende Stimme und kein Stimmrecht. Als Sachkundiger Einwohner nimmt man sowohl am Öffentlichen Teil der Sitzung als auch am Nicht-Öffentlichen Teil der Sitzung teil. Für den KSVM-Vertreter sind natürlich die für Seniorinnen und Senioren relevanten Themen von besonderem Interesse.

Thematisch seien hier beispielhaft die ausreichende Berücksichtigung von Barrierearmut  bzw. -freiheit beim Ausweis neuer Baugebiete und den Vorgaben für deren Bebauung genannt.
Aber auch im Wohnungsbestand spielen bei einem wachsenden Anteil Älterer an der Gesamtbevölkerung diese Aspekte eine wichtige Rolle.
Wenn es darum geht, eine ausreichende Zahl von Toiletten im öffentlichen Raum bereitzustellen, tangiert dies unmittelbar die städtische Liegenschaftspolitik – umso wichtiger ist es, die Bedarfslagen von Seniorinnen und Senioren zum Ausdruck zu bringen.