Die Wahlzeit der Mitglieder der Kommunalen Seniorenvertretung Münster beträgt gemäß dem entsprechenden Ratsbeschluss drei Jahre. Demnach wäre im Herbst 2025 eine Neuwahl erforderlich.
Um das parteipolitisch neutrale Gremium nicht in den diesjährigen Kommunalwahlkampf zu verstricken, gab es schon seit einiger Zeit Überlegungen für eine Verlängerung der jetzigen Amtszeit auf vier Jahre. Die Mitglieder der Kommunalen Seniorenvertretung Münster sprachen sich mit großer Mehrheit dafür aus.
Hinsichtlich diverser Vorhaben und Initiativen kam es immer wieder zu Rückmeldungen bezüglich des teilweise sehr langen Zeithorizonts. Manches braucht von der Idee über die Konzeptionierung bis zur Realisierung Monate, eventuell sogar Jahre – insbesondere, wenn es darum geht, in der Kommunalpolitik um Unterstützung zu werben. Insofern bringt eine Verlängerung der Wahlzeit auch die Chance mit sich, kontinuierlicher am Vorlauf und später der Umsetzung solcher Projekte zu arbeiten.
In seiner ersten Sitzung 2025 folgte der Rat dieser Empfehlung in Form eines Beschlusses. Damit wird die Neuwahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster erst im Herbst 2026 wieder erforderlich sein.